Die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen endet am 30. September 2020. Durch den nicht vorhersehbaren Verlauf des Jahres 2020 war es vielen Betrieben finanziell nicht möglich, ihre Kassen entsprechend aufzurüsten, zumal auch nicht alle Hersteller entsprechende TSEs lieferten.
Entgegen der Forderung des DEHOGA Bundesverbandes wird es keine Fristverlängerung geben.
Quelle +49 211717955: https://gastgewerbe-magazin.de/keine-fristverlaengerung-fuer-manipulationssichere-kassensysteme-31113
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